Seebrücke – schafft sichere Häfen

Seebrücke

Mehr als 20.000 Menschen sind auf der Mittelmeer-Fluchtroute seit 2014 gestorben. Die zivilgesellschaftliche parteiunabhängige Initiative Seebrücke protestiert bereits seit einiger Zeit gegen das Sterben Unschuldiger im Mittelmeer und die Kriminalisierung und Behinderung von Seenotrettern.

Viele kommunale Gebietseinheiten in Europa, in Deutschland, auch in Niedersachsen, haben sich bereits solidarisiert und angeboten, geflüchtete Menschen aufzunehmen. Mehr als 80 deutsche Städte und Gemeinden haben sich bereits per Beschluss angeschlossen.

Aktuell wird die Situation durch die Corona Pandemie dramatisch verschärft. In den Flüchtlingslagern auf den griechischen Inseln herrschen ohnehin menschenunwürdige Bedingungen. Völlig überfüllte Camps, unzureichende Wasserversorgung, fehlende Hygienemaßnahmen, mangelnde medizinische Versorgung stellen eine ständige Bedrohung dar. Die Menschen sind allen Risiken hilflos ausgeliefert.

Hier gilt es sofort auf allen Ebenen zu handeln. In den letzten Jahren hat die Bevölkerung Schwanewedes gemeinsam mit Verwaltung und Politik gezeigt, dass sie bereit und fähig ist, geflüchtete Menschen aufzunehmen und zu integrieren. Diesen Weg müssen wir in Schwanewede weitergehen und damit ein deutliches Zeichen der Menschlichkeit und Offenheit unserer Gemeinde und ihrer Menschen setzen. Ebenso setzen wir dadurch auch ein Gegengewicht zu steigender Fremdenfeindlichkeit und Hass gegenüber hilfsbedürftigen Menschen.

Dieser Beschluss folgt dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Das Grundgesetz als Maßstab allen Handelns verpflichtet alle deutschen Bürgerinnen und Bürger, in der Verantwortung vor Gott und den Menschen dem Frieden der Welt zu dienen. Daraus ergibt sich das Recht aller Menschen auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2) und weiterhin das Gebot, dass niemand auf Grund seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf (Artikel 3).

seebruecke.org

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Antrag der Fraktion

Der Rat der Gemeinde Schwanewede unterstützt die Initiative

„Seebrücke – schafft sichere Häfen„

  1. Der Rat der Gemeinde Schwanewede bekennt sich zu seiner Verantwortung, Menschen zu helfen, die durch Krieg, Verfolgung und andere Notlagen ihre Heimat verlassen mussten und in Deutschland Zuflucht suchen. Die Gemeinde Schwanewede hat mit der Unterstützung zahlreicher hauptamtlich und ehrenamtlich wirkender Bürgerinnen und Bürger in den vergangenen Jahren den Geflüchteten Obdach und Hilfe gewährt und wird dies auch in Zukunft tun.
  2. Die Gemeinde Schwanewede ist bereit, Geflüchteten im Rahmen der kommunalen Möglichkeiten Obdach und Hilfe zu gewähren. Dies gilt für alle Menschen die sich auf der Flucht befinden, insbesondere aktuell für Menschen, die sich in Flüchtlingslagern auf den griechischen Inseln befinden.
  3. Unabhängig von den verschiedenen Positionen zur Asyl- und Migrationspolitik, bekennt sich dieser Gemeinderat klar zum Menschenrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
  4. Der Rat der Gemeinde Schwanewede  setzt ein klares Zeichen der Menschlichkeit und Offenheit dieser Gemeinde und ihrer Menschen und deklariert die Gemeinde Schwanewede zu einem „Sicheren Hafen“. Im Rahmen ihrer Möglichkeit nimmt die Gemeinde Schwanewede Geflüchtete auf.
  5. Der Rat der Gemeinde Schwanewede  fordert die Vertreterinnen und Vertreter im Europaparlament, im Bundestag und im Niedersächsischen Landtag dazu auf, sich für die Erreichung folgender Ziele einzusetzen:
  • Die Beseitigung von Fluchtursachen und die Schaffung legaler Fluchtwege müssen das Ziel der Bemühungen auf alle Ebenen sein.
  • Die Bundesregierung setzt sich weiterhin und verstärkt für die Rettung der geflüchteten Menschen im Mittelmeer ein.
  • Die aktive Behinderung der Seenotrettung durch die europäischen Staaten muss umgehend beendet werden.
  • Die europäische Staatengemeinschaft muss ihrer Verantwortung bei der Seenotrettung gerecht werden und darf sich nicht auf die Arbeit Dritter verlassen oder den Tod von Menschen billigend in Kauf nehmen.
  • Die aktuell katastrophalen Bedingungen in den Flüchtlingslagern auf den griechischen Inseln erfordern ein sofortiges Handeln auf allen Ebenen.

Begründung:

Mehr als 20.000 Menschen sind auf der Mittelmeer-Fluchtroute seit 2014 gestorben.

Die zivilgesellschaftliche parteiunabhängige Initiative Seebrücke protestiert bereits seit einiger Zeit gegen das Sterben Unschuldiger im Mittelmeer und die Kriminalisierung  und Behinderung von Seenotrettern.

Viele kommunale Gebietseinheiten in Europa, in Deutschland, auch in Niedersachsen, haben sich bereits solidarisiert und angeboten, geflüchtete Menschen  aufzunehmen. Mehr als 80 deutsche Städte und Gemeinden haben sich bereits per Beschluss angeschlossen.

Aktuell wird die Situation durch die Corona Pandemie dramatisch verschärft.

In den Flüchtlingslagern auf den griechischen Inseln herrschen ohnehin menschenunwürdige Bedingungen. Völlig überfüllte Camps, unzureichende Wasserversorgung, fehlende Hygienemaßnahmen, mangelnde  medizinische Versorgung stellen eine ständige Bedrohung dar. Die Menschen sind allen Risiken hilflos ausgeliefert. Hier gilt es sofort auf allen Ebenen zu handeln.

In den letzten Jahren hat die Bevölkerung Schwanewedes gemeinsam mit Verwaltung und Politik gezeigt, dass sie bereit und fähig ist, geflüchtete Menschen aufzunehmen und zu integrieren. Diesen Weg müssen wir in Schwanewede weitergehen und damit ein deutliches Zeichen der Menschlichkeit und Offenheit unserer Gemeinde und ihrer Menschen setzen. Ebenso setzen wir dadurch auch ein Gegengewicht zu steigender Fremdenfeindlichkeit und Hass gegenüber hilfsbedürftigen Menschen.

Dieser Beschluss folgt dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Das Grundgesetz als Maßstab allen Handelns verpflichtet alle deutschen Bürgerinnen und Bürger, in der Verantwortung vor Gott und den Menschen dem Frieden der Welt zu dienen. Daraus ergibt sich das Recht aller Menschen auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2) und weiterhin das Gebot, dass niemand auf Grund seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf (Artikel 3).

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Hecht

Stellvertr. Fraktionsvorsitzende,   Dörte Gedat,   Ulrich Klein

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